Was ist Kindertagespflege?
Es ist Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe, die Entwicklung von Kindern zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Menschen zu fördern.
Dazu dient neben Kindergärten, Horten, Krippen und Kindertagesstätten auch die Kindertagespflege. Kindertagespflege wird von einer geeigneten Kindertagespflegeperson (Tagesmutter oder Tagesvater) in ihrem Haushalt oder in anderen geeigneten Räumen geleistet. Wie bei den anderen Einrichtungen umfasst der Förderauftrag Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes.
Zum Schutz der betreuten Kinder ist die Betreuung in Kindertagespflege nur mit Erlaubnis des örtlichen Jugendamtes zulässig (§ 43 SBG VIII). Das Jugendamt prüft die Qualifikation und charakterliche Eignung der Kindertagespflegeperson, berät sie und unterstützt sie bei der Weiterbildung, soweit erforderlich. Auch prüft das Jugendamt, ob Räumlichkeiten und Außenbereich der Kindertagespflege geeignet und vor allem kindersicher sind.
Soweit die nötigen Voraussetzungen vorliegen, kann das Jugendamt der Kindertagespflegeperson die Betreuungserlaubnis für bis zu fünf Kinder erteilen.
Warum Kindertagespflege?
Sie suchen eine Einrichtung, in der Ihr Kind Erziehung, Bildung und Betreuung erhält, weil Sie als Sorgeberechtigter zum Beispiel aufgrund Ihrer Berufstätigkeit nicht immer für Ihr Kind da sein können? Dann stehen Ihnen neben der Kindertagespflege je nach Alter des Kindes und Verfügbarkeit von freien Plätzen auch Kindergärten, Horte, Krippen und Kindertagesstätten zur Verfügung.
Es gibt aber gute Gründe, sich ganz bewusst für die Kindertagespflege zu entscheiden.
(Siehe https://www.kindertagespflege-huerth.de/warum-kindertagespflege/)
Dazu zählen:
- Familiennahe Betreuung: Die familiennahe Betreuung in einer Kindertagespflege ist aus pädagogischer und entwicklungspsychologischer Sicht für die Entwicklung von Kindern unter drei Jahren eine optimale frühkindliche Betreuungsform.
- Kleine Gruppengrösse: Die kleine und überschaubare Gruppengröße mit maximal fünf Kindern ermöglicht soziales Lernen in ruhiger Atmosphäre, individuelle Förderung und intensives Eingehen auf die Persönlichkeit und Bedürfnisse der zu betreuenden Kinder.
- Verlässliche Bezugsperson: Der Aufbau einer verlässlichen Bindung zu nur einer Betreuungsperson ist für die Entwicklung besonders wichtig. Die Kindertagespflegeperson als verlässliche Bezugsperson gibt den Kindern Sicherheit, Struktur und Orientierung.
- Flexible Betreuungszeiten: Die Betreuungszeiten lassen sich zwischen Eltern und Kindertagespflegeperson je nach Bedarf und Angebot vereinbaren.
(Informationen dazu auch auf der Webseite des Bundesverbands für Kindertagespflege:
https://www.bvktp.de/)
Letzten Endes sind für die Qualität der Bildung, Erziehung und Betreuung vor allem die fachliche Qualifikation, die charakterliche Eignung, die Erfahrung und das persönliche Engagement der Bezugsperson entscheidend, der Sie ihr Kind zur Betreuung anvertrauen, unabhängig von der Art der Betreuungseinrichtung.
Förderung durch das Jugendamt
Wenn Sie Ihr Kind regelmäßig zur Betreuung zu einer Tagesmutter bringen möchten, dann müssen Sie die Kosten dafür nicht allein tragen. Sie haben Anspruch auf Förderung durch das Jugendamt in Ihrem Landkreis, das einen mehr oder weniger großen Anteil der Kosten übernimmt, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Voraussetzungen dafür sind je nach Alter unterschiedlich und sind im Sozialgesetzbuch, Buch 8, §24 „Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege“ geregelt. (Siehe https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__24.html)
„Förderung“ bedeutet, dass das Jugendamt je nach Betreuungsdauer einen bestimmten Betrag an die Tagesmutter bezahlt und somit einen Teil der Betreuungskosten übernimmt. Je nach Höhe des Einkommens der Familie verlangt das Jugendamt dafür eine Gebühr als Kostenbeteiligung von den Eltern.
Alter des Kindes | Gesetzliche Voraussetzungen für die Förderung durch das Jugendamt |
unter 1 Jahr | 1. Die Betreuung in einer Kindertagespflege oder anderen Einrichtung ist notwendig für die Entwicklung des Kindes zu einer „selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit“, oder 2. Die Eltern sind … – berufstätig oder arbeitssuchend oder … – in Ausbildung (Berufsausbildung, Schule oder Hochschule) oder … – Leistungsempfänger zur Eingliederung in Arbeit. Die Höhe der Förderung wird durch den jeweiligen Landkreis festgelegt. Die geförderte Stundenzahl richtet sich nach dem persönlichen Bedarf. |
1 bis 3 Jahre | Jedes Kind hat Anspruch auf Förderung durch das Jugendamt in einer Kindertagespflege oder anderen Einrichtung. Die Höhe der Förderung wird durch den jeweiligen Landkreis festgelegt. Die geförderte Stundenzahl richtet sich nach dem persönlichen Bedarf. |
ab 3 Jahre bis Schuleintritt | Jedes Kind hat Anspruch auf Förderung in einer Kita. Die Jugendämter sind verpflichtet, für ein Angebot von Kita-Ganztagsplätzen zu sorgen. Bei Bedarf kann das Kind auch ersatzweise oder ergänzend in einer Kindertagespflege gefördert werden. |
In Rheinland-Pfalz gibt es noch zusätzliche Regelungen auf Landesebene zu Kindertagespflege im Kindertagesstättengesetz. (Siehe Kita-Gesetz_RP__Stand_2013.pdf (rlp.de))
Ich arbeite als Tagesmutter mit den Jugendämtern folgender Landkreise zusammen: | ![]() |
Stadt Koblenz | ![]() |
Landkreis Mayen-Koblenz | ![]() |
Rhein-Lahn-Kreis | ![]() |
Westerwaldkreis | ![]() |
Das für ihren Wohnort zuständige Jugendamt zahlt einen Anteil der Betreuungskosten für Ihr Kind an mich, wenn Sie dies beim Jugendamt beantragen und ihrem Antrag stattgegeben wird.
Das Prinzip der Förderung der Kindertagespflege lässt sich folgendermaßen darstellen:

Betreuungszeiten
Montag bis Freitag, außer an gesetzlichen Feiertagen
7:30 Uhr – 16:00 Uhr
Ausnahmsweise ist nach Absprache auch eine spätere Abholung möglich.
Tagesablauf (Beispiel)
Uhrzeit | Aktivität |
07:30-08:30 | Ankunft der Kinder / Freispiel bis zum Frühstück |
08:30-09:00 | Gemeinsames Frühstück |
09:00-09:15 | Morgenkreis |
09:15-11:15 | Angebot oder Freispiel draußen oder drinnen |
11:15-11:30 | Händewaschen und Mittagessen vorbereiten |
11:30-12:00 | Mittagessen |
12:00-14:00 | Händewaschen, Wickeln und Mittagsschlaf |
14:00-14:30 | Wickeln und Anziehen |
14:30-16:00 | Spielzeit und Snack bis zur Abholung |
Zusätzliches Angebot
Wenn Sie zu einem besonderen Anlass (abends oder am Wochenende) stundenweise eine Betreuungsperson für Ihr Kind benötigen, oder auch, wenn Sie für eine Feier Betreuung mit Animation für mehrere Kinder benötigen, können Sie mich auch darauf ansprechen.
Dies wird allerdings nicht vom Jugendamt gefördert, sondern ist dann auf privater Basis zu vereinbaren.